Terms & amp; Bedingungen
GRT Network Inc.
In Partnerschaft mit der
Freestyle-Trampolin-Verband
EINREICHUNGSBEDINGUNGEN
Diese Bedingungen („Bedingungen“) regeln die unwiderrufliche Gewährung der lizenzierten Rechte durch die einreichende Person („Lizenzgeber“) an die Freestyle Trampoline Association und GRT Network Inc., ihre Rechtsnachfolger, verbundenen Unternehmen, Lizenznehmer und Rechtsnachfolger (zusammen „GRT/FTA“) (unten definiert) in Bezug auf alle oder einen Teil der audiovisuellen Werke, die vom Lizenzgeber an GRT/FTA übermittelt wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geistigen Eigentumsrechte, Bilder, identifizierbaren Charaktere und/oder Personen, Musik, Töne, Beschilderung, Aussagen, oder andere Marken und Logos sowie alle anderen darin abgebildeten oder enthaltenen Rechte (die „Bilder“). ALLE EINREICHUNGEN WERDEN DAS ALLEINIGE EIGENTUM VON GRT/FTA. SIE ERKENNEN AN, DASS IHRE ELEKTRONISCHE ÜBERMITTLUNG(EN) VON BILDERN IHR EINVERSTÄNDNIS UND IHRE ABSICHT DARSTELLT, RECHTLICH DURCH DIE HIERIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN.
DURCH DAS EINREICHEN EINES VIDEOBILDES BESTÄTIGT DER LIZENZGEBER, DASS SEINE/IHRE INHALTE AUF DEM GRT-NETZWERK ODER DEN WEBSEITEN VON GRT/FTA UND ANDEREN INTERNETKANÄLEN GEPOSTET WERDEN, IN GRT/FTA-PROGRAMMIERUNGEN VERWENDET, AN ANDERE LIZENZIERT/ÜBERTRAGEN ODER WIE ANDERWEITIG VON GRT ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN KÖNNEN /FTA, NACH EIGENEM ERMESSEN VON GRT/FTA, UNABHÄNGIG VON DER BERECHTIGUNG DES LIZENZGEBERS ZUR EINREICHUNG ODER UNABHÄNGIG VON DER BERECHTIGUNG DES LIZENZGEBERS ZU ZAHLUNGEN VON GRT/FTA. DER LIZENZGEBER ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS IM FALLE EINER NICHTBERECHTIGUNG ZUR EINREICHUNG ODER DER NICHTBERECHTIGUNG FÜR ZAHLUNGEN VON GRT/FTA DIE MÖGLICHKEIT DES VIDEOS, WERBUNG ZU ERHALTEN, DIE EINZIGE UND AUSREICHENDE ÜBERLEGUNG DES LIZENZGEBERS IST UND DASS DIE VOM LIZENZGEBER HIERIN GEWÄHRTE LIZENZ UND BLEIBEN GÜLTIG UND UNWIDERRUFLICH.
1. Lizenzierte Rechte. Der Lizenzgeber gewährt GRT/FTA das uneingeschränkte Recht, die Bilder zu verwenden, nicht zu verwenden, zu ändern, zu verändern, zu bearbeiten, zu modifizieren, zu ergänzen, zu entfernen und neu anzuordnen und die Bilder auszustellen, zu verbreiten, zu senden, zu reproduzieren, andere zur Reproduktion und Verbreitung zu lizenzieren, zu werben , die Bilder mit allen Methoden oder Mitteln, ob jetzt bekannt oder später entwickelt, auf beliebige Weise und in allen Medien auf der ganzen Welt zu fördern, zu veröffentlichen und anderweitig zu verwerten, für jeden Zweck, wie GRT/FTA in seinem nach alleinigem Ermessen festgelegt werden (die „lizenzierten Rechte“), einschließlich zum Zwecke des Marketings, der Werbung und der Verkaufsförderung der Bilder und GRT/FTA. Darüber hinaus ernennt der Lizenzgeber GRT/FTA hiermit unwiderruflich zu seinem Bevollmächtigten, um von Zeit zu Zeit alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die GRT/FTA hierin gewährten Rechte zu bewirken, zu übertragen oder abzutreten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechts- damit verbundenen Handlungen und überträgt GRT/FTA das Recht, alle Ansprüche aus der vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Nutzung der Bilder durch unbefugte Dritte geltend zu machen. Darüber hinaus gewährt der Lizenzgeber GRT/FTA das Recht und die Erlaubnis, aufzuzeichnen, zu kopieren, zu reproduzieren, anzupassen, zu modifizieren, zusammenzufassen, zu urheberrechtlich zu schützen, zu fotografieren, eine Filmlizenz zu erwerben, zu verkaufen, zu vermieten, zu verteilen, im Fernsehen zu übertragen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu verbreiten, anzuzeigen, aufzuführen und anderweitig in allen Märkten und Medien das Aussehen, den Namen, das Abbild, die Stimme, die Dokumente, die biografischen Daten, die Leistung in und andere Medienartefakte des Lizenzgebers, die GRT/FTA vom Lizenzgeber oder in Bezug auf den Lizenzgeber (zusammenfassend die „Materialien“) in und im Zusammenhang mit den Bildern. Diese Rechteeinräumung erfolgt ohne Einschränkung auf Zeit, Umstände, Ort, Markt oder Nutzungsmedium und umfasst ohne Einschränkung alle Verwendungen der Materialien in allen Arten von Inhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht zur Nutzung der Bilder und /oder Materialien in Verbindung mit anderen Programmen, Formaten, Produktionen, Werbespots, kommerziellen Verknüpfungen, Produktempfehlungen, Lizenzen, Produkt-Merchandising und/oder Merchandising jeglicher Art, unabhängig davon, ob sie damit zusammenhängen oder nicht B. GRT/FTA, und umfasst auch, ohne Einschränkung, das Recht, die Bilder und/oder Materialien zu verwenden, um alle Programme, Produkte oder Dienstleistungen von GRT/FTA in allen Medien zu veröffentlichen, zu bewerben und zu fördern. Der Lizenzgeber versteht und stimmt auch zu, dass GRT/FTA die hierin enthaltenen Rechte (ganz oder teilweise) nach eigenem Ermessen und ohne weitere Überlegungen oder Benachrichtigung des Lizenzgebers an Dritte verkaufen, abtreten oder lizenzieren kann.
2. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, alle von GRT/FTA geforderten zusätzlichen Formulare auszufüllen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine zusätzliche unterzeichnete Lizenzvereinbarung, alle von GRT/FTA angeforderten zusätzlichen Informationen in Bezug auf die Bilder und die eingereichten Bilder in einem für GRT akzeptablen Format /FTA, um Zahlungen zu erhalten, und muss in der Lage sein, GRT/FTA alle in diesen Formularen dargelegten Rechte zu gewähren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zustimmungsformulare und/oder andere Freigaben, die von GRT/FTA verlangt werden (zusammen die „Freigaben “). Aus Gründen der Klarheit soll die Anforderung von GRT/FTA in Bezug auf die Fertigstellung der Freigaben nicht das ausschließliche Eigentum an den Bildern ändern, das GRT/FTA nach der elektronischen Übermittlung der Bilder durch den Lizenzgeber an GRT/ Website der FTA.
3. Keine Garantie in Bezug auf Einnahmen: Der Lizenzgeber erkennt an und stimmt zu, dass GRT/FTA keine Zusicherungen, Garantien oder Vereinbarungen in Bezug auf die Höhe der Einnahmen, falls vorhanden, die durch die lizenzierten Rechte generiert werden, abgibt. Der Lizenzgeber stimmt zu, dass das Urteil von GRT/FTA bezüglich der Verwertung der lizenzierten Rechte für den Lizenzgeber verbindlich und abschließend ist, und verpflichtet sich, keine Ansprüche oder Klagen zu erheben, dass GRT/FTA die lizenzierten Rechte nicht ordnungsgemäß verwertet hat, dass mehr Einnahmen hätten erzielt werden können verdient, als tatsächlich durch die Verwertung der lizenzierten Rechte verdient wurde, oder dass ein Buyout oder eine einmalige Zahlung an den Lizenzgeber im Vergleich zu den durch die Verwertung der lizenzierten Rechte erzielten Einnahmen unzureichend ist. Nichts in diesen Bedingungen verpflichtet GRT/FTA, die lizenzierten Rechte tatsächlich zu nutzen oder zu verwerten. Wenn GRT/FTA nicht in der Lage ist, die lizenzierten Rechte zu verwerten und das/die Bild(er) tatsächlich zu nutzen, kann GRT/FTA diese Vereinbarung jederzeit ohne rechtliche Begründung oder Entschuldigung kündigen.
4. Zusicherungen und Gewährleistungen des Lizenzgebers.
(a) Rechteinhaber: Der Lizenzgeber hat das alleinige, ausschließliche und unbelastete Eigentum an allen Rechten jeglicher Art und Ausprägung im gesamten Universum an den lizenzierten Rechten und hat das eindeutige Eigentumsrecht an dem Material, auf dem die Bilder basieren. Der Lizenzgeber hat das uneingeschränkte Recht, GRT/FTA alle Rechte, Lizenzen und Privilegien zu gewähren, die GRT/FTA gemäß diesen Bedingungen gewährt werden oder zustehen. Der Lizenzgeber hat und wird keine andere Partei ermächtigen, Rechte auszuüben oder Maßnahmen zu ergreifen, die die hierin gewährten Rechte an GRT/FTA beeinträchtigen.
(b) Rechte sind klar: Der Lizenzgeber hat alle Genehmigungen eingeholt und alle Gelder gezahlt, die GRT/FTA benötigt, um seine Rechte aus diesem Vertrag auszuüben, und es gibt keine anderen Rechte, die geklärt werden müssen, oder Zahlungen, die von GRT/FTA als a Ergebnis einer Nutzung der Bilder gemäß den hierin gewährten Rechten und Lizenzen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zahlungen in Verbindung mit bedingten Beteiligungen, Rückständen, Freigaberechten, Urheberpersönlichkeitsrechten, Gewerkschaftsbeiträgen und Musikrechten). Der Lizenzgeber hat zuvor keine andere Vereinbarung in Verbindung mit den Bildern getroffen, die die GRT/FTA hierin gewährten Rechte beeinträchtigt. Alle natürlichen und juristischen Personen, die mit der Produktion der Bilder in Verbindung stehen, und alle natürlichen und juristischen Personen, deren Namen, Stimmen, Fotografien, Ähnlichkeiten, Aussehen, Werke, Dienstleistungen und andere Materialien in den Bildern erscheinen oder verwendet wurden, haben autorisiert und deren Verwendung durch den Lizenzgeber genehmigt, und GRT/FTA hat das Recht, alle Namen, Stimmen, Fotos, Abbildungen, Erscheinungen und Leistungen, die in den Bildern enthalten sind, in Verbindung mit der Verwertung, Förderung und Verwendung der lizenzierten Rechte zu verwenden. Es wird ausdrücklich davon ausgegangen, dass GRT/FTA keine Verpflichtungen aus den vom Lizenzgeber eingegangenen Verträgen übernommen hat. Der Lizenzgeber stimmt zu, alle von GRT/FTA geforderten zusätzlichen Formulare auszufüllen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine zusätzliche unterzeichnete Lizenzvereinbarung, alle von GRT/FTA angeforderten zusätzlichen Informationen in Bezug auf die Bilder oder Materialien und die eingereichten Bilder in einem für GRT akzeptablen Format /FTA, und muss in der Lage sein, GRT/FTA alle in diesen Formularen dargelegten Rechte zu gewähren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zustimmungsformulare und/oder andere von GRT/FTA geforderte Freigaben (zusammen die „Freigaben“). Bei Einreichungen durch einen berechtigten Lizenzgeber, der in seinem/ihrem Wohnsitzstaat minderjährig ist, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten des Minderjährigen alle erforderlichen Dokumente und Freigaben unterzeichnen und zurücksenden. Aus Gründen der Klarheit soll die Anforderung von GRT/FTA in Bezug auf die Fertigstellung der Freigaben nicht das Eigentum an den Bildern ändern, das GRT/FTA nach Einreichung der Bilder durch den Lizenzgeber an GRT/FTA gewährt wird, und ändert dies auch nicht.
(c) Keine Verletzung: Kein Teil der Bilder, darin enthaltener Materialien oder die Ausübung der lizenzierten Rechte durch GRT/FTA verletzt oder verletzt Marken, Handelsnamen, Verträge, Vereinbarungen oder Urheberrechte (ob Gewohnheitsrecht oder Gesetz), Patent-, Literatur-, Kunst-, Musik-, Theater-, persönliche, private, zivile, Eigentums-, Datenschutz- oder Veröffentlichungsrechte oder „Urheberpersönlichkeitsrechte“ oder andere Rechte einer Person oder Organisation, und nicht einen Anspruch auf Verleumdung oder Verleumdung begründen. Es gibt keine bestehenden, erwarteten oder drohenden Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten, die eines der lizenzierten Rechte beeinträchtigen oder beeinträchtigen würden.
5. Kündigung: Der Lizenzgeber kann jederzeit versuchen, seine Zustimmung zu diesen Bedingungen zu kündigen; diese Bedingungen können jedoch nur im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien gekündigt werden, deren Zustimmung nach alleinigem Ermessen von GRT/FTA erteilt oder verweigert werden kann. Keine Kündigung wirkt sich auf eine vorherige Lizenzierung der Bilder durch GRT/FTA vor der Kündigung aus, die unter diesen Bedingungen in vollem Umfang wirksam bleibt.
6. Freistellung und Entschädigung. Der Lizenzgeber stimmt hiermit zu, GRT/FTA, seine Rechtsnachfolger, Lizenznehmer, Untervertriebshändler und Abtretungsempfänger sowie die Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Vertreter der Vorstehenden von allen Ansprüchen, Forderungen, Klagegründe, Schäden, Urteile, Verbindlichkeiten, Verluste, Kosten, Auslagen und Anwaltsgebühren, die aus (i) einem Verstoß des Lizenzgebers gegen eine Garantie, Zusicherung oder eine andere Bestimmung dieser Bedingungen und/oder (ii ) jegliche Behauptungen oder Respektierung von Verleumdung, Verleumdung, Verleumdung, Eingriff in die Privatsphäre oder das Recht auf Veröffentlichung, falsches Licht, Verletzung des Urheberrechts oder der Marke oder Verletzung anderer Rechte, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Rechte durch GRT/FTA ergeben gemäß diesen Bedingungen gewährt. Der Lizenzgeber erkennt an, dass sich GRT/FTA auf die Zusicherungen des Lizenzgebers in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen verlässt und ein Verstoß des Lizenzgebers zu unwiderruflichen Verletzungen und Schäden von GRT/FTA führen würde, die nicht angemessen durch Schadensersatz in einer Klage kompensiert werden können, und der Lizenzgeber stimmt daher ausdrücklich zu dass, ohne die Rechtsbehelfe von GRT/FTA einzuschränken, GRT/FTA zu Unterlassungsansprüchen und anderen angemessenen Rechtsbehelfen berechtigt ist.
7. Öffentlichkeit/Vertraulichkeit. Der Lizenzgeber darf ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von GRT/FTA keine Veröffentlichungen oder Informationen bezüglich der lizenzierten Rechte, GRT/FTA oder dieser Bedingungen freigeben, verbreiten, herausgeben, autorisieren oder veranlassen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Posten , Teilnahme an oder Beteiligung an Social-Media-Diskussionen, Nachrichten, Blogs, Berichten oder Antworten darauf), und der Lizenzgeber richtet alle Lizenzierungs- oder sonstigen Anfragen in Bezug auf die Bilder ausschließlich an GRT/FTA. Der Lizenzgeber erkennt an, dass diese Bedingungen vertraulicher Natur sind und verpflichtet sich, deren Inhalt oder Inhalt nicht an Dritte weiterzugeben, außer: (i) den jeweiligen Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern des Lizenzgebers und/oder (ii) soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist, um sie einzuhalten mit Verpflichtungen, die durch diese Bedingungen oder Gesetze, Verordnungen, Regeln, Vorschriften, andere Gesetze oder Gerichtsbeschlüsse auferlegt werden.
8. Sonstiges. Der Lizenzgeber erkennt an und garantiert, dass seine Zustimmung zu diesen Bedingungen nicht durch eine Zusicherung oder Zusicherung herbeigeführt wurde, die nicht hierin enthalten ist. Diese Bedingungen ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Verhandlungen oder Vereinbarungen im Zusammenhang mit den lizenzierten Rechten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf vereinfachte Erläuterungen der hierin enthaltenen Bedingungen, und für den Fall, dass es zwischen diesem englischsprachigen Vertrag und Übersetzungen von Bedingungen und Bedingungen ist die englischsprachige Version maßgebend. Diese Bedingungen enthalten das gesamte Verständnis der Parteien und dürfen nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes schriftliches Dokument geändert oder ergänzt werden. Sollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, wird diese Bestimmung nur auf das erforderliche Ausmaß beschränkt, wobei alle anderen Bestimmungen dieser Bedingungen in Kraft bleiben. Der Verzicht einer der Parteien oder die Zustimmung zu einem Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen durch die andere Partei gilt nicht als Verzicht auf, Zustimmung oder Entschuldigung für einen anderen oder nachfolgenden Verstoß durch die andere Partei. GRT/FTA hat das Recht, die Bilder, die Materialien, die lizenzierten Rechte und/oder alle anderen Rechte von GRT/FTA hierunter frei an jede natürliche oder juristische Person (kraft Gesetzes oder anderweitig) zu übertragen. Der Lizenzgeber darf seine Rechte hierunter nicht abtreten.
9. Rechtswahl/Streitbeilegung. Diese Bedingungen gelten als innerhalb der Provinz Ontario vereinbart, und die Rechte und Pflichten der Parteien hierunter werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Provinz Ontario ausgelegt und durchgesetzt und unterliegen diesen, ohne Rücksicht auf die Kollisionsnormen davon. Die Parteien stimmen der persönlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand in Toronto, Ontario, Kanada zu und verzichten auf Einwände gegen diese Gerichtsbarkeit oder diesen Gerichtsstand, ungeachtet der Tatsache, dass eine Partei möglicherweise nicht in dieser Provinz oder diesem Land ansässig ist. Mit Ausnahme der in diesen Bedingungen festgelegten angemessenen Rechte von GRT/FTA vereinbaren die Parteien hiermit, alle Streitigkeiten oder Kontroversen, die sich aus, in Bezug auf oder in Verbindung mit diesen Bedingungen oder den jeweiligen Verpflichtungen der Parteien in Verbindung damit ergeben, einem verbindlichen Schiedsverfahren in der Provinz zu unterbreiten of Ontario, in Übereinstimmung mit den Regeln der Canadian Arbitration Association und nur für tatsächliche Geldschäden, falls vorhanden. Im Falle von Streitigkeiten ist der Lizenzgeber nicht berechtigt und verzichtet hiermit auf alle Rechte auf angemessene Abhilfe, einschließlich des Rechts, seine Zustimmung zu diesen Bedingungen zu widerrufen, alle hierunter gewährten Rechte zu widerrufen oder zu untersagen, zurückzuhalten oder in irgendeiner Weise in das Marketing, die Werbung, den Vertrieb oder die Nutzung der lizenzierten Rechte eingreifen. Der Lizenzgeber verzichtet auf alle Rechte auf Ersatz von Folge-, Neben- und/oder Strafschadensersatz.
10. Verjährung von Ansprüchen. Der Lizenzgeber erklärt sich damit einverstanden, dass alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit seiner Nutzung von GRT/FTA-Diensten oder seiner Beziehung zu GRT/FTA ergeben, innerhalb eines Jahres nach Entstehung eines solchen Anspruchs geltend gemacht werden müssen; andernfalls ist der Anspruch des Lizenzgebers dauerhaft ausgeschlossen.
11. Allgemeine Geschäftsbedingungen. Es kann erforderlich sein, dass der Lizenzgeber zusätzlichen Geschäftsbedingungen zustimmt, die auf der GRT/FTA-Website unter www.GRT/FTAhallenge.com oder anderen GRT/FTA-eigenen Websites angezeigt werden, die hierin durch Bezugnahme aufgenommen werden und sich ändern können. Durch den weiteren Zugriff auf oder die Nutzung von GRT/FTA-eigenen Websites nach Inkrafttreten der Überarbeitungen erklärt sich der Lizenzgeber damit einverstanden, an die überarbeiteten Bedingungen gebunden zu sein.